AGB

Training für Hunde mit Jagdleidenschaft

Allgemeine Geschäftsbedingungen Weser-Hunde (AGB)

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Weser-Hunde: Training für Hunde mit Jagdleidenschaft / Svenja Bartuschat (im Folgenden: Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet am Sitz der Hundeschule statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 1 € pro Doppelkilometer (Hin- und Rückweg) zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

2. Fortlaufende Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten fortlaufende Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung teilnehmen. Die Teilnahmegebühr wird über einen Monatsbeitrag abgerechnet. Ein Betriebsurlaub von acht Wochen pro Jahr ist in dieser Gebühr bereits eingepreist. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, falls nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt jeweils zum Ende des Folgemonats. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung. Der Vertrag ist grundsätzlich nicht übertragbar.

3. Geschlossene Kurse
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl von Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung der Kursgebühr im Voraus verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestätigung nebst Zahlungsaufforderung beim Kunden ist dieser zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.

4. Workshops / Seminare / Vorträge / Prüfungen
Teilweise bietet die Hundeschule Prüfungen, Vorträge, Seminare oder Workshops zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Workshops / Seminare / Vorträge / Prüfungen gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).

5. Urlaube
Teilweise bietet die Hundeschule Urlaube inklusive Training zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für die Urlaube bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Die Veranstaltung findet nur bei Erreichen der jeweils angegebenen Mindestteilnehmerzahl von Hund-und-Halter-Teams statt. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung durch den Kunden zu gewährleisten, ist der Kunde zur Zahlung der Teilnahmegebühr im Voraus verpflichtet.
Die Anzahl der Plätze bei Urlauben ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestätigung nebst Zahlungsaufforderung beim Kunden ist dieser zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite der Hundeschule zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per Email mitgeteilt.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.

3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar. Die Vergütung bei Veranstaltungen ist vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

4. Der Monatsbeitrag für die Mitgliedschaft in fortlaufenden Gruppen ist spätestens bis zum 10. des Monats fällig. Die Gebühr ist auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Bezahlung erfolgt immer im Voraus. Die Erstattung bereits gezahlter Beträge ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Platz in einem Workshop oder geschlossenen Kurs übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurückerstattet.

2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes:
a. Bei fortlaufenden Kursen gilt ein Fernbleiben vom Training / Absage einer Trainingsstunde durch den Kunden nicht als Rücktritt.
b. Sagt der Kunde geschlossene Kurse (§ 2 Abs. 3) bis sieben Tage vor Kursbeginn ab, ist 50 % der Kursgebühr zu zahlen. Bei einer späteren Absage ist die vollständige Kursgebühr durch den Kunden zu zahlen.
c. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
d. Bei der Absage eines Workshops / Seminars / Vortrags / Prüfung (§ 2 Abs. 4) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs- / Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungsentgelts, mindestens jedoch 25,00 €. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Ver-anstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist das gesamte Veranstaltungsentgelt zu zahlen. Beträgt das Veranstaltungsentgelt weniger als 25 €, ist im Falle einer Stornierung das gesamte Veranstaltungsentgelt zu zahlen.
e. Bei der Absage eines Urlaubs (§ 2 Abs. 5) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs- / Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Sie beträgt bei einer Abmeldung bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungsentgelts. Bei einer Absage zwischen sechs und vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung 75 % des Veranstaltungsentgelts. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist das gesamte Veranstaltungsentgelt zu zahlen.

3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber drei Tage vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wird es der Hundeschule aus Gründen, die sie selbst nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich die vereinbarten Leistungen zu erbringen, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Ersatzstunden. Die Hundeschule ist während offizieller Feiertage geschlossen. Ein Anspruch auf Ersatzstunden besteht nicht. Ebenso hat ein Kunde keinerlei Anspruch auf Rückvergütung, da dies bereits in der Preiskalkulation berücksichtigt ist. Des Weiteren stehen den Trainern der Hundeschule acht Wochen Betriebsurlaub im Jahr zu.

4. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten.

§ 7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

2. Läufige Hündinnen dürfen außerhalb der sogenannten Stehtage am Unterricht teilnehmen.

3. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und eine Grundimmunisierung gegen die folgenden Krankheiten besteht: Staupe, HCC, Parvovirose, Leptospirose und Tollwut.

4. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 3 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

5. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und / oder 3 und / oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und / oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass Weser-Hunde seine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Angaben zum Hund) zur Kommunikation bezüglich der Vorbereitung, Durchführung oder Abrechnung von Hundetrainingsleistungen verarbeitet. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden diese Daten gelöscht.

Ritterhude im Mai 2024
Weser-Hunde